Sie haben Fragen?
02242 / 91 66 – 81

Urteil: Mieter müssen für Überwachung der Mülltrennung zahlen

Mieter müssen für die Überwachung der korrekten Mülltrennung aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (BGH; AZ: ZR 117/21). Im besagten Fall hatte eine Wohnimmobiliengesellschaft in Berlin die Kosten für die Mülltrennung und die Rauchmelderwartung auf ihre Mieter umgelegt. Die Mieter erhoben gegen die Betriebskostenabrechnung Einspruch und forderten eine Rückzahlung.

Der BGH entschied, dass die Kosten für das sogenannte „Behältermanagement“ und die Wartung der Rauchwarnmelder rechtens als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Diese Kosten sind demnach gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV als Kosten der Müllbeseitigung und für die Wartung von Rauchwarnmeldern umlagefähig.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Kosten, die durch gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen oder durch Dienstleistungen wie die Müllüberprüfung entstehen, von den Mietern getragen werden müssen. Dies gilt auch, wenn die entsprechenden Verpflichtungen erst nach Vertragsabschluss durch neue Vorschriften eingeführt wurden.
© immonewsfeed

Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social-Media-Kanälen.

cK FINANZBERATUNG
Kontaktformular
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht an Dritte weitergegeben.
Finanzierung

Wir betreuen Sie umfassend in allen wichtigen Fragen rund um die Immobilienfinanzierung.

Rundum-Service

Wir betreuen Sie umfassend in allen wichtigen Fragen rund um die Immobilienfinanzierung.

Kompetenz

Seit vielen Jahren sind wir die Experten für Immobilien. Sprechen Sie uns an!

Suchauftrag

Wir unterstützen Sie gerne professionell bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie.

Für Sie da!

Sie haben Fragen rund um diese Homepage? Rufen Sie uns an:
Tel.: 02242 / 91 66 – 81

Hausbank
zu teuer?